12.09.2016

Neue Empfehlungen zur Verrechnung der Fusspflege

Die von unserem Verband herausgegebenen Empfehlungen wurden von verschiedener Seite kritisiert. Deshalb haben wir diese nun überarbeitet.

Fusspflege im Rahmen der Körperpflege bei Bewohnerinnen, die nicht an Diabetes leiden, soll künftig im Heimtarif enthalten sein. Egal ob diese durch das Pflegepersonal oder durch externe Podologinnen/Fachpersonen erbracht wird. Zusätzlich verrechnet werden soll die Fusspflege nur noch dann, wenn diese aus kosmetischen Gründen von den Bewohnerinnen selber in Auftrag gegeben wird.

Im Heimtarif enthalten ist weiterhin die medizinisch indizierte Fusspflege bei Diabetikerinnen. Diese ist gemäss Leistungsverordnung des Krankenversicherungsgesetzes kassenpflichtig und wird mit der Pflegepauschale durch die Krankenkassen abgegolten. Sie darf deshalb den Bewohnerinnen nicht verrechnet werden.

In der Beilage finden Sie die überarbeiteten Empfehlungen.

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