27.06.2019

Provisorische Kostenobergrenzen 2020

Für die Erstellung des Budgets des nächsten Jahres erhalten Sie in der Beilage eine Übersicht der Werte, mit denen aus heutiger Sicht budgetiert werden kann.

Weil die GEF nicht mehr möchte, dass die Kostenobergrenzen vor der Genehmigung durch den Regierungsrat publiziert werden, hat CURAVIVA BE diese berechnet. Die Berechnungen stützen sich auf die folgenden Grundlagen:

Für die Berechnung der Pflege-, Hotellerie- und Betreuungskosten:

  • Massnahmen für Lohnanpassungen des Kantons, aktuell 0.7%
  • Teuerung von April 2018 bis April 2019: 0.7%

Für die Berechnung der Infrastrukturpauschale:

  • Stand des Hochbaupreisindexes im April 2019: +1.2% gegenüber April 2018
  • Stand des Referenzzinssatzes Juni 2019: unverändert 1.5%

MiGel:
Bezüglich der MiGel Kosten haben wir eine Erhebung durchgeführt. Rund 200 Pflegeheime haben uns Daten zugestellt. Da diese stark streuen, wollte die GEF von 17 Institutionen Detailangaben sehen. Aus der Sicht der GEF konnte mit diesen Massnahmen die Kostentransparenz nicht hergestellt werden. Für 2020 ist mit den gleichen MiGel Abgeltungen wie für 2019 zu rechnen, allenfalls angepasst an die Teuerung.

Berechnet man diese Werte nach dem bisherigen Schema, ergeben sich die provisorischen Werte für das Jahr 2020 gemäss Beilage. Wir empfehlen, mit diesen zu budgetieren.

Sobald der Regierungsrat die definitiven Werte beschlossen hat (wahrscheinlich im November 2019) werden wir diese kommunizieren.

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