Finanzierung über Ergänzungsleistungen
Diese wird im Wohnen mit Dienstleistungen gleich gehandhabt, wie für Personen, die zu Hause leben. Es gelten zurzeit somit die Bedingungen, die auf der Internetseite der Ausgleichskasse des Kantons Bern aufgeführt sind Link
Auf Bundesebene wurden per 1. Januar 2021 neue Bestimmungen eingeführt. Mehr Informationen dazu finden Sie hier Link
Zurück