Finanzierung durch die Krankenkassen

Das Schiedsgericht in Sozialversicherungsstreitigkeiten des Kantons Bern hat entschieden, dass im Wohnen mit Dienstleistungen (betreutes Wohnen) die gleichen Tarife gelten wie in der Spitex.

Mit der HSK (Helsana, Sanitas, KPT), tarifsuisse und CSS konnte ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an die Versicherer (tiers payant). Den Vertrag finden Sie unter den Downloads.

Für die Erfassung und Abrechnung der Leistungen empfehlen wir, die gleichen Formulare anzuwenden wie bisher (siehe unter Downloads).

Verrechnung von Nebenleistungen
Produkte der Liste der Mittel- und Gegenstände (MiGeL) können gemäss der jeweils gültigen Liste verrechnet werden: >Link zur MiGel

Pflegeheime, die über eine Bewilligung des Kantons zur Abgabe von Medikamenten verfügen, können diese gemäss den Bedingungen der Spezialitätenliste SL abrechnen.

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