Finanzierung über Ergänzungsleistungen

Diese wird im Wohnen mit Dienstleistungen gleich gehandhabt, wie für Personen, die zu Hause leben. Es gelten zurzeit somit die Bedingungen, die auf der Internetseite der Ausgleichskasse des Kantons Bern aufgeführt sind Link

Auf Bundesebene wird über neue Bestimmungen beraten, mehr Informationen dazu finden Sie hier Link

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