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Elektronisches Patientendossier (EPD)

Ausgangslage
Am 15. April 2017 trat das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) in Kraft. Institutionen, die stationäre Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen, sind demnach verpflichtet, ein elektronisches Patientendossier (EPD) anzubieten. Alters- und Pflegeheime müssen seit dem 15. April 2022 einer Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft angeschlossen sein und das EPD anbieten.

Zugang zur Post Sanela Health AG (ehemals axsana AG) /XAD-Stammgemeinschaft und weiteren Stamm-/Gemeinschaften
Pflegeheime sind grundsätzlich frei, sich einer Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft ihrer Wahl anzuschliessen.

Die Post hat per 30. September 2022 eine Mehrheitsbeteilung an der axsana AG übernommen. Letztere hat in der Folge auch ihren Namen in «Post Sanela Health AG» geändert. Da der Kanton Bern den Aufbau dieser Stammgemeinschaft mitfinanziert hat und CURAVIVA BE Kollektivmitglied ist, empfehlen wir einen Anschluss an die XAD-Stammgemeinschaft.

Die EPD-Jahresgebühren bei der Post Sanela Health AG sind für Mitglieder von CURAVIVA BE ab dem Jahr 2024 (exkl. MwSt.):

  • Bis 30 FTE    CHF 2'500.- pro Jahr
  • 31 bis 100 FTE    CHF 3'500.- pro Jahr
  • 101 bis 250 FTE    CHF 4'500.- pro Jahr
  • Ab 251 FTE    CHF 5'500.- pro Jahr

Sollten Sie sich neu für die Post Sanela Health AG/XAD-Stammgemeinschaft entscheiden, können Sie Ihren Beitritt auf folgender Website anmelden:

https://www.post-sanela.ch/professionals/anmeldung

Eine Übersicht über die anderen Stamm-/Gemeinschaften finden Sie auf der Webseite von eHealth Suisse:
www.e-health-suisse.ch

Informationsveranstaltungen vom 23. Februar und 3. März 2021
Um den Einstieg ins EPD zu erleichtern, hat CURAVIVA BE zwei virtuelle Informationsveranstaltungen durchgeführt. Dabei wurde den Mitgliedern von CURAVIVA BE die Grundlagen für einen möglichst einfachen Anschluss an die XAD-Stammgemeinschaft durch einen ausgewiesenen EPD-Fachmann nähergebracht.

Den Foliensatz zur Veranstaltung können Sie gerne hier herunterladen: LINK

Empfehlungen zur Sicherstellung der minimalen Anforderungen bei der Umsetzung des EPDG

CURAVIVA Schweiz stellt eine Umsetzungshilfe für kleine bis mittelgrosse Institutionen zur Verfügung, die sich mit der Frage beschäftigen, wie sich der Aufwand für die Umsetzung der gesetzlichen Pflicht minimieren lässt. Denn obwohl der gesetzliche Rahmen vorgegeben ist und den Handlungsspieltraum für die Institutionen begrenzt, lassen sich bei der Umsetzung dennoch gewisse Entscheide treffen, welche sich sodann auf den Aufwand und die Anforderungen an die nötigen internen Kompetenzen für das insitutionsinterne EPD-Projekt auswirken.

EPD-Empfehlungen Minimalanforderungen|Faktenblatt|CURAVIVA Schweiz|2021 (PDF, 157 KB)

Behandlungsrelevante Daten im EPD
Die Definition von behandlungsrelevanten Daten sind ein integraler Bestandteil der Umsetzung des EPD im Betrieb. Um die Definition der entsprechenden behandlungsrelevanten Daten zu erleichtern, hat CURAVIVA das folgende Faktenblatt ausgearbeitet:

Faktenblatt

Leitfaden zur Einführung des EPD für Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf

Um Leitungspersonen und Entscheidungsträgern das nötige Wissen bereizustellen, damit sie die Handlungsoptionen im Kontext des EPD und die damit ver­bundenen Konsequenzen sowie deren Potenzial für den individuellen Betrieb ad­äquat einschätzen können, hat CURAVIVA einen Leitfaden zur Einführung des EPD erstellt.

Zum Leitfaden von CURAVIVA zur Einführung des EPD für Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf

Weitere Informationen zum EPD

CURAVIVA Schweiz Themendossier

Frequently Asked Questions (FAQ) CURAVIVA Schweiz

Informationsplattform zum elektronischen Patientendossier (EPD) von eHealth Suisse, Bund und Kantonen

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