07.11.2019

Definitive Kostenobergrenzen 2020

Der Regierungsrat hat die definitiven Ansätze nun beschlossen. Diese basieren auf einem Lohnsummenwachstum vom 0.9% und einer Teuerungsanpassung auf dem Sachaufwand von 0.7%.

Die Abgeltung für die MiGeL Kosten bleiben unverändert. Wir haben zu diesen eine Erhebung durchgeführt. Rund 200 Pflegeheime haben uns Daten zugestellt. Da diese stark streuen, wollte die GEF von 17 Institutionen Detailangaben sehen. Aus der Sicht der GEF konnte mit diesen Massnahmen die Kostentransparenz nicht hergestellt werden. Deshalb gelten auch für 2020 die gleichen MiGel Abgeltungen wie für 2019.

Die vom Regierungsrat verabschiedeten Kostenobergrenzen 2020 finden Sie in der Beilage.

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