18.02.2016

Anrechnung der Berufsprüfung Langzeitpflege und Betreuung im Stellenplan

Der vbb|abems vertritt mit Nachdruck die Meinung, dass diese Berufsprüfung im Stellenplan für Pflegeheime in der Funktionsstufe 3 angerechnet werden muss.

Bisher haben dazu zwei Gespräche mit der GEF und den Berufsverbänden stattgefunden. Sowohl die GEF wie auch die Berufsverbände sehen die Berufsprüfung Langzeitpflege im Stellenplan auf der Funktionsstufe 2. Sollen diese auf der Funktionsstufe 3 angerechnet werden, dann zusätzlich zu den 20% Pflegefachpersonen HF, meinen GEF und Berufsverbände.

Der vbb|abems ist jedoch der Meinung, dass es auf der höchsten Stufe nicht mehr als 20% an Pflegefachpersonal braucht. Ein noch zu definierender Anteil davon kann mit Pflegefachpersonen besetzt werden, welche die Berufsprüfung Langzeitpflege und Betreuung abgeschlossen haben.
Denn Absolvent/innen dieser Ausbildung verfügen über sehr gute Kompetenzen in Geriatrie, Gerontopsychiatrie und Palliative Care. Genau dieses Wissen brauchen Pflegeheime und in diesen Gebieten sind nicht alle Pflegefachpersonen HF kompetent. In Heimen arbeitet das Pflegepersonal als Team: Aufgaben können wegen der örtlichen Nähe gut delegiert werden. Pflegefachpersonen HF können Tätigkeiten, statt diese selber direkt auszuüben, delegieren und überwachen.

Die GEF strebt eine Lösung an, mit der alle Parteien leben können. Sie will vertiefte Abklärungen zu den Kompetenzen von Absolvent/innen der Berufsprüfung Langzeitpflege und Betreuung durchführen. Unser Verband ist weiterhin davon überzeugt, dass die Berufsprüfung auf die Funktionsstufe 3 gehört. Bis eine Entscheidung gefällt werden kann, dauert es deshalb noch. Angestrebt wird, dass diese auf 2017 wirksam wird.
Für Fragen steht die Geschäftsstelle des vbb|abems gerne zur Verfügung.  

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