06.10.2016

Das Bundesgericht erlaubt die Sterbehilfe in Alters- und Pflegeheimen

Das Bundesgericht gewichtet das Recht auf Suizid höher als die Glaubensfreiheit und gewährt Sterbehilfeorganisationen den Zugang zu Bewohnerinnen und Bewohnern in einem Pflegeheim der Heilsarmee.

Was dieser Entscheid für die Alters- und Pflegeheime genau bedeutet, ist noch nicht klar. CURAVIVA Schweiz wird das Urteil analysieren müssen. In der Sendung Rendez-vous von SRF hat Peter Keller im Namen von CURAVIVA Schweiz zum Thema Stellung genommen.

Den Link zur Sendung finden Sie hier: >Link

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