16.05.2019

Empfehlungen zur Verwendung der Infrastruktureinnahmen überarbeitet

Weil es immer wieder Fragen gab, was in der Pauschale für die Infrastruktur enthalten sei, haben wir diese präzisiert. Die überarbeiteten Empfehlungen finden Sie im Anhang.

Präzisiert wurde Ziffer 4: In der Pauschale eingerechnet sind die Investitionen. Nicht enthalten sind die Aufwände/Kosten für den Gebäudeunterhalt und für die IT. Dafür wurde ab 2003 ein Betrag von CHF 5.- in die Kostenobergrenze bei der Hotellerie eingerechnet.

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