21.12.2018

Neues Gesetz für die Berner Pflegeheime

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat das Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG) in die Vernehmlassung gegeben. Dieses Gesetz regelt das, was künftig für Pflegeheime gelten soll. Bis jetzt war dies im Sozialhilfegesetz (SHG) geregelt, nun wird dieses neue Gesetz geschaffen

Unser Verband hat dazu Stellung genommen. Sie finden unsere Vernehmlassungsantwort in der Beilage. Den Gesetzesentwurf sowie die Beilagen dazu finden Sie unter: LINK

Zurück