05.06.2014

Unterstellung von Heimen unter den GAV Gastronomie

Der Bundesrat hat im Juni 2013 das Gesuch um Ausdehnung des Geltungsbereichs des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für die Gastronomie auf den Bereich Heime und Spitäler gutgeheissen. Dadurch entstand auch Unsicherheit darüber, welche Betriebe dem GAV unterstellt sind.

CURAVIVA Schweiz hat Abklärungen durchgeführt, die Resultate finden Sie im beiliegenden Papier. Mit dessen Hilfe können Sie bestimmen, ob ihr Betrieb dem GAV unterstellt ist und was Sie in diesem Fall tun müssen.

Zurück