27.06.2017

Videoclip erklärt elektronisches Patientendossier

Am 15. April 2017 ist das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) in Kraft getreten. Bis im April 2022 müssen sich die Pflegeheime einer Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft anschliessen und mit dem elektronischen Patientendossier (EPD) arbeiten können.

Der Fachbereich Menschen im Alter von CURAVIVA Schweiz hat einen Videoclip erarbeitet, um insbesondere den Mitarbeitenden in Alters- und Pflegeinstitutionen den Einsatz des EPDG in ihrem Arbeitsumfeld und einige Vorteile der Arbeit mit dem elektronischen Dossiers zu veranschaulichen.

Sie finden dieses Video auf www.curaviva.ch im Themendossier eHealth oder unter: Link

Wie wir bereits berichtet haben, wollen die Leistungserbringer des Kantons Bern in Sachen e-health mit dem Kanton Zürich zusammenarbeiten. Unser Vorstand hat entschieden, dass der vbb|abems dem Verein XAD der axsana AG beitreten soll.

Die axsana AG ist eine nicht gewinnorientierte Betriebsgesellschaft für die Einführung des elektronischen Patientendossiers und für die Entwicklung von eHealth-Dienstleistungen. Eigentümer der Gesellschaft sind ausschliesslich die öffentliche Hand (Kantone Zürich und neu Bern) und Leistungserbringerverbände. Die öffentliche Hand und die Leistungserbringerverbände halten je 50% der Aktien und sind im Verwaltungsrat paritätisch vertreten. Mehr Informationen zur axsana AG finden Sie hier: www.axsana.ch

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