06.02.2017

Verwendung der Erträge für die Infrastruktur

Die Erträge aus der Infrastrukturpauschale sollten nur für Investitionen in das Gebäude und die Einrichtungen von Pflegeheimen verwendet werden.

Seit 2011 werden den Bewohner/innen die Kosten für die Infrastruktur in Rechnung gestellt. Diese Erträge sind zweckgebunden und müssen einem separaten Konto gutgeschrieben werden. Sie dürfen ausschliesslich für die Beschaffung, die Wiederbeschaffung sowie für die Kapitalkosten von Investitionen (Zinsen und Amortisation) oder für Mietkosten verwendet werden.

Der vbb|abems hat dazu Empfehlungen abgegeben. Viele Pflegeheime verwenden die Einnahmen gemäss diesen Empfehlungen, aber leider nicht alle. Wenn die Erträge für die Infrastruktur als Gewinn ausgewiesen und allenfalls auch noch ausgeschüttet werden, kann dies dazu führen, dass die Infrastrukturpauschale unter Druck gerät. Im schlimmsten Fall droht sogar die Abschaffung. Dies möchten wir unbedingt vermeiden. Wir bitten deshalb alle Pflegeheime, die Einnahmen für die Infrastruktur gemäss unseren Empfehlungen zu verwenden. Sie finden diese in der Beilage.

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