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Die Förderung von Innovationen ist ein Ziel unseres Verbandes. Deshalb haben wir einen entsprechenden Preis ausgeschrieben. Für die Vergabe 2019 nehmen wir innovative Projekte noch bis am 15. März 2019 entgegen.

Freundliche Grüsse
Peter Keller - CURAVIVA BE

09.11.2018
Gewinnen Sie den Preis für Innovationen

Zur Förderung von fortschrittlichen und innovativen Konzepten und Ideen schreibt CURAVIVA BE den Preis zum zweiten Mal aus. Dieser ist mit CHF 10‘000 dotiert. Dafür bewerben können sich Pflegeheime, die Mitglieder unseres Verbandes sind.

In der Beilage finden Sie das Konzept sowie die Angaben für die Umsetzung. Die Heime werden eingeladen, Projekte, die aus ihrer Sicht innovativ sind, einzureichen. Für die Beurteilung der Projekte gelten die folgenden Kriterien:

  • Einzigartigkeit der Innovation
  • Attraktivität für den Markt
  • Attraktivität für die breite Bevölkerung
  • Attraktivität für die Zielgruppe (künftige Kundschaft) der Pflegeheime
  • Attraktivität für potentielle Mitarbeitende der Pflegeheime
  • Attraktivität des Pflegeheimes als Ganzes für die Branche

Um die Eingaben nicht unnötig einzuengen, wurden bewusst keine weiteren Vorgaben gemacht. Wenn nötig kann die Jury jedoch weitere Kriterien heranziehen. Ihr wird insbesondere auch das Recht eingeräumt, den Preis nicht zu vergeben, wenn die Projekte aus ihrer Sicht wenig oder gar nicht innovativ sind.

Die Jury besteht aus:

  • Camille-Angelo Aglione, CURAVIVA Schweiz
  • Monika Beck, Pflegewissenschaftlerin
  • Walter Däpp, Journalist und Autor
  • Barbara Mühlheim, Grossrätin/Mitglied der GSoK

Der Preis wird an der Mitgliederversammlung vom 27. August 2019 – 13.30 Uhr, vergeben.

Innovative Projekte können bei der Geschäftsstelle von CURAVIVA BE bis spätestens am 15. März 2019 eingereicht werden. Bitte elektronisch an verband@curaviva-be.ch.

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Preis Innovationen-Ausschreibung 101 KB
13.02.2019
Palliative Care - Kredit für dreijährigen Modellversuch

Die Gesundheits- und Sozialkommission (GSoK) empfiehlt dem Grossen Rat einstimmig, den Kredit von knapp 11 Millionen Franken für einen Modellversuch mit spezialisierten mobilen Palliativdiensten anzunehmen. Der Bedarf zur Förderung solcher Teams ist für die Kommission angesichts der demographischen Entwicklung und der Zunahme der Zahl von Patientinnen und Patienten mit unheilbaren und lebensbedrohlichen Krankheiten gegeben.

Ein drei Jahre dauernder Modellversuch soll die Grundlagen für den Entscheid liefern, ob im Kanton Bern spezialisierte mobile Palliativdienste flächendeckend eingeführt werden sollen. Die GSoK unterstützt das Vorhaben und den erforderlichen Kredit von knapp 11 Millionen Franken einhellig. Die Teams für die spezialisierte mobile Palliativversorgung setzen sich aus ärztlichen und pflegerischen Fachpersonen zusammen, die mit Fachleuten aus dem psychosozialen Bereich zusammenarbeiten. Sie werden hauptsächlich die Hausärztinnen und Hausärzte oder Spitex-Dienste beraten und unterstützen. Sie sollen dazu beitragen, dass die betroffenen Patientinnen und Patienten eine ihrer Situation und möglichst ihrem Wunsch entsprechende Behandlung, Pflege, Betreuung und Begleitung erhalten.

Enge und kritische Begleitung
Für die GSoK ist eine enge und kritische Begleitung des Modellversuchs durch die Gesundheits- und Fürsorgedirektion wichtig. Nur so könne sichergestellt werden, dass tatsächlich bestehende Bedürfnisse nach Beratung und Unterstützung, Koordinationsleistungen oder Angebote für die Weiterbildung unterstützt werden. Damit soll vermieden werden, dass künstliche Bedürfnisse geschaffen oder eine übermässige Bürokratie aufgebaut und finanziert werden. Der Kommission ist auch die geplante Evaluation des Modellversuchs wichtig: Für die Patientinnen und Patienten soll nicht nur die Betreuung besser werden, sondern auch die Anzahl der Einweisungen in ein Akutspital gesenkt und eine frühere Entlassung aus dem Akutspital ermöglicht werden. Auf diese Weise könnten Kosten gesenkt werden.

Flächendeckende Durchführung
Der dreijährige Modellversuch stützt sich auf die nationale Strategie Palliative Care und auf ein kantonales Konzept. Zudem setzt er Forderungen aus dem Grossen Rat um und ist somit auch politisch legitimiert. Die GSoK begrüsst es, dass sich bereits im Bereich der Palliativversorgung tätige Institutionen und Organisationen im Rahmen des Modellversuchs vernetzen und zusammenarbeiten. Die Kommission hofft, dass es gelingen wird, den Modellversuch in der zweiten Hälfte 2019 flächendeckend zu starten.

08.02.2019
Personen in Alters- und Pflegeheimen 2017

Das Bundesamt für Statistik hat die Merkmale der Personen in Alters- und Pflegeheimen ermittelt.

Dargestellt werden die soziodemografischen Daten, die Aufenthaltsdauer sowie die Pflegeleistungen, die in Alters- und Pflegeheimen sowie im Rahmen von Hospitalisierungen und ambulanten Konsultationen im Spital in Anspruch genommen werden. Anhand der Daten aus verschiedenen Statistiken kann die Population in Alters- und Pflegeheimen abgebildet und ihre Heterogenität hervorgehoben werden.

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Personen in Alters- und Pflegeheimen 2017 263 KB
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