Berufliche Grundbildung

Die berufliche Grundbildung vermittelt die zur Ausübung eines Berufes notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse. Sie erfolgt in einer zweijährigen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest oder einer drei- oder vierjährigen Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ).

Die Alters- und Pflegeinstitutionen bieten in der beruflichen Grundbildung Lehrstellen für folgende Berufe an: