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Elektronisches Patientendossier (EPD)

Ausgangslage
Am 15. April 2017 trat das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) in Kraft. Institutionen, die stationäre Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen, sind demnach verpflichtet, ein elektronisches Patientendossier (EPD) anzubieten. Alters- und Pflegeheime müssen bis spätestens 15. April 2022 einer Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft beigetreten sein und das EPD anbieten können.

Zugang zur Axsana/XAD-Stammgemeinschaft und weiteren Stamm-/Gemeinschaften
Pflegeheime sind grundsätzlich frei, sich einer Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft ihrer Wahl anzuschliessen. Als Kollektivmitglieder des Trägervereins XAD haben CURAVIVA BE und die Mitglieder des Verbands einen priorisierten Zugang zur Axsana/XAD-Stammgemeinschaft. Sollten Sie sich für die Axsana/XAD-Stammgemeinschaft entscheiden, können Sie Ihren Beitritt auf folgender Website anmelden:

https://www.xsana.ch/professionals/anmeldung

Eine Übersicht über die anderen Stamm-/Gemeinschaften finden Sie auf der Webseite von eHealth Suisse:
www.e-health-suisse.ch

Informationsveranstaltungen vom 23. Februar und 3. März 2021
Um den Einstieg ins EPD zu erleichtern, hat CURAVIVA BE zwei virtuelle Informationsveranstaltungen durchgeführt. Mit Urs Kessler, EPD-Verantwortlicher des Pflegezentrums der Stiftung Amalie Widmer in Horgen und Partner des EPD-Kompetenzzentrums in Zürich, brachte den Mitgliederen von CURAVIVA BE ein ausgewiesener EPD-Fachmann die Grundlagen für einen möglichst einfachen Anschluss an die XAD-Stammgemeinschaft näher. Der Fokus lag dabei v.a. auf der Erfüllung der gesetzlichen Mindeststandards.

Den Foliensatz zur Veranstaltung können Sie gerne hier herunterladen: LINK

Empfehlungen zur Sicherstellung der minimalen Anforderungen bei der Umsetzung des EPDG

CURAVIVA Schweiz stellt eine Umsetzungshilfe für kleine bis mittelgrosse Institutionen zur Verfügung, die sich mit der Frage beschäftigen, wie sich der Aufwand für die Umsetzung der gesetzlichen Pflicht minimieren lässt. Denn obwohl der gesetztliche Rahmen vorgegeben ist und den Handlungsspieltraum für die Institutionen begrenzt, lassen sich bei der Umsetzung dennoch gewisse Entscheide treffen, welche sich sodann auf den Aufwand und die Anforderungen an die nötigen internen Kompetenzen für das insitutionsinterne EPD-Projekt auswirken.

EPD-Empfehlungen Minimalanforderungen|Faktenblatt|CURAVIVA Schweiz|2021 (PDF, 157 KB)

Branchenlösung EPD

Um die Mitglieder auf dem Weg zum EPD möglichst gut begleiten zu können, hat CURAVIVA Schweiz eine neue Branchenlösung EPD lanciert. Zusammen mit den Partnern APP Unternehmensberatung AG und  EPD-Kompetenzzentrum wurden spezifisch auf die Institutionen ausgerichtete Unterstützungsangebote erarbeitet und auf dem neuen Webportal epd.curaviva.ch zusammengefasst.

Die Unterstützungsleistungen sind modular aufgebaut, transparent und begleiten die Institutionen bedürfnisgerecht. Den Mitgliedern von CURAVIVA Schweiz wird durch das Webportal der individuelle Einstieg ins Thema EPD ermöglicht, die Komplexität wird reduziert, alle für Heime relevante Informationen stehen übersichtlich und aktualisiert zur Verfügung. Mitglieder profitieren von Vorzugskonditionen beim Bezug der Leistungen der Branchenlösung EPD.

Direkt zur EPD-Branchenlösung

Behandlungsrelevante Daten im EPD
Die Definition von behandlungsrelevanten Daten sind ein integraler Bestandteil der Umsetzung des EPD im Betrieb. Um die Definition der entsprechenden behandlungsrelevanten Daten zu erleichtern, hat CURAVIVA das folgende Faktenblatt ausgearbeitet:

Faktenblatt

Weitere Informationen zum EPD

CURAVIVA Schweiz Themendossier

Frequently Asked Questions (FAQ) CURAVIVA Schweiz

Informationsplattform zum elektronischen Patientendossier (EPD) von eHealth Suisse, Bund und Kantonen

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